Was beim Testament verfassen besonders wichtig ist

In Deutschland besitzen laut einer aktuellen Umfrage rund 70% der Bevölkerung kein eigenes Testament. Die Endlichkeit des Lebens scheint für viele Menschen ein Thema zu sein, das oft gemieden wird. Dennoch ist es sinnvoll sich frühzeitig, unabhängig von Alter und Gesundheit, Gedanken über seinen Nachlass zu machen. Ein eigenhändiges Testament zum Beispiel ist unter Berücksichtigung einiger wichtiger Aspekte auch ohne Hilfe eines Notars leicht erstellt.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, die festlegt, was mit dem Besitz des Verfassers nach dessen Ableben geschieht. In der Regel unterscheidet man zwischen drei Arten von Testamenten:

  •  eigenhändig
  • öffentlich
  • gemeinschaftlich (sog. Berliner Testament)

Das eigenhändige Testament wird vom Erblasser selbst verfasst und unterschrieben. Beim öffentlichen Testament hingegen wird der letzte Wille mündlich oder schriftlich bei einem Notar abgegeben und von diesem beurkundet. Das gemeinschaftliche Testament, auch Berliner Testament genannt, kann bei Ehepaaren von einem Ehepartner verfasst werden und bedarf zum Abschluss der Unterschrift beider Ehepartner.

Wie sollte man ein Testament richtig schreiben – was gehört hinein?

Zur einfachsten Form gehört das handschriftliche Testament. Hier wird der letzte Wille eigenständig und komplett handschriftlich festgehalten. Es sollte unter anderem folgendes beinhalten:

  •  eine klare Überschrift (Mein Testament, Mein letzter Wille)
  • eine abschließende Unterschrift (Vor- und Nachname)
  • Angaben des Datums und des Ortes
  • eindeutige Angaben zum Erblasser und zu den Erben
  • Erben oder Enterbte müssen namentlich genannt werden
  • Testamentsvollstrecker (auf Wunsch)

Warum sollte ich ein Testament schreiben?

Die Erbfolge im Todesfall ist in Deutschland rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sollte kein Testament vorhanden sein, sind diese gesetzlichen Vorgaben zum Erbe einzuhalten. Um persönliche Wünsche zur Aufteilung des Nachlasses festzuhalten muss daher ein Testament erstellt werden.

Wer kann ein Testament aufsetzen?

Gesetzlich sind alle Personen ab 18 Jahren, unter notarieller Aufsicht bereits Personen ab dem 16. Lebensjahr, testierfähig. Der Verfasser muss geistig in der Lage sein das Testament eigenständig zu verfassen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen, wie beispielsweise einer fortgeschrittenen Demenz, kann die Testierfähigkeit aberkannt werden. Hier gilt jedoch der Grundsatz „Im Zweifel für den Verfasser“.

Wen kann ich in mein Testament aufnehmen oder ausschließen?

Grundsätzlich können die Erben im Testament frei gewählt werden. Es gibt jedoch gesetzliche Einschränkungen, da Ehegatten, Partnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Kindern und Enkelkindern ein Pflichtanteil am Erbe zusteht. Dieser Pflichtanteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Höhe des gesetzlichen Erbteils ist wiederum abhängig von der jeweiligen Familienkonstellation (Familienstand, Güterstand des Verstorbenen, vorhandene Verwandte) und kann daher variieren.

Was kann vererbt werden?

Im Testament wird grundsätzlich das zu vererbende Vermögen des Verfassers geregelt. Einzelne Gegenstände wie Fahrzeuge, Schmuck oder Gemälde können an Einzelpersonen vermacht werden. In solchen Fällen spricht man jedoch von einem Vermächtnis und nicht von einem Erbe. Um rechtliche Komplikationen zu vermeiden, sollte das Testament daher für das restliche Vermögen Erben berücksichtigen.

Wie kann ich mein Testament ändern?

Änderungen im eigenhändigen Testament können jederzeit vorgenommen werden, vorausgesetzt man ist weiterhin testierfähig. Bei einem öffentlichen Testament muss dies dem Notar mitgeteilt werden, der die Änderungen daraufhin übernimmt. Bei Änderungswünschen in einem gemeinsamen Testament ist die Einwilligung beider Ehepartner erforderlich. Sollte einer der beiden Ehepartner vor einer Änderung verschieden sein, sind Änderungen im gemeinschaftlichen Testament nicht mehr möglich. In allen Fällen empfiehlt es sich das alte Dokument zu vernichten und durch ein neues zu ersetzen.

Das Testament schreiben erspart nicht nur dem Verfasser sondern vor allem den Hinterbliebenen unangenehme Schwierigkeiten im Hinblick auf den finanziellen Nachlass und dessen Verwendung. Es kann eigenständig oder mit Hilfe eines Notars verfasst werden. In einigen Fällen, besonders bei einem hohen Vermögen oder zu erwartender Unstimmigkeiten unter den Erbenden, empfiehlt sich eine juristische Prüfung des Testaments.

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